Informations- und Beschwerdemanagement

Der BRF ist als Einrichtung öffentlichen Rechts der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Dekret vom 21. Februar 2022 über das Informations- und Beschwerdemanagement unterworfen. Sollten Sie unzufrieden mit einer Entscheidung des BRF sein, die Sie persönlich als Bürger betrifft, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Damit Ihre Beschwerde bearbeitet werden kann, muss sie schriftlich beim BRF eingereicht werden. Füllen Sie dazu dieses Formular aus und senden es uns zu:

  • per E-Mail: info@brf.be
  • per Post: BRF, Direktion, Kehrweg 11, 4700 Eupen

Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Empfangspersonal: +32 (0)87 59 11 11.

Nachdem Sie uns Ihre Beschwerde haben zukommen lassen, werden wir Ihnen den Erhalt bestätigen. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie dann eine schriftliche Mitteilung darüber, ob Ihre Beschwerde zulässig ist oder nicht. Sollte Ihr Anliegen bereits Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Einspruchs sein, ist eine Beschwerde nicht zulässig.

Nähere Informationen zum Informations- und Beschwerdemanagement der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt die „Beschwerdeauskunft“:

Beschwerdeauskunft

Neustraße 119
4700 Eupen

E-Mail: buerger@beschwerde-auskunft.be
Kostenlose Rufnummer: 0800 988 88
Webseite: beschwerde-auskunft.be

Medienrat und Rat für journalistische Berufsethik

Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften aus dem Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und Kinovorstellungen können Sie sich ebenfalls an den Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden.

Bei Beschwerden in Sachen journalistische Verantwortung des BRF können Sie sich darüber hinaus an den Rat für journalistische Berufsethik wenden, dem der BRF angeschlossen ist. Der Rat ist insbesondere für die Bearbeitung von Beschwerden und die Vermittlung zwischen den von der Beschwerde betroffenen Parteien zuständig, um eine zufriedenstellende Lösung im Einklang mit den Regeln der für alle Medientypen geltenden journalistischen Verantwortung zu finden.

Ombudsdienst der DG

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht heraus nicht korrekt sein, können Sie sich in zweiter Linie an das Amt der Ombudsfrau für die Deutschsprachige Gemeinschaft wenden. Die Ombudsfrau ist dafür zuständig, Beschwerden über die Arbeitsweise und Amtshandlungen von Behörden zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln.

Für weitere Informationen: https://www.dg-ombudsfrau.be/

Beschwerderegister und Datenschutz

Der BRF führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnisse sowie gegebenenfalls über die sich daraus ergebenden Maßnahmen.

Datenschutz

Der BRF behandelt alle Beschwerden sowie das Register nach den Datenschutzbestimmungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO).