Allgemeine Regeln zu Gewinnspielen im BRF

Hier sind die allgemeingültigen Regeln zu den BRF-Gewinnspielen zu finden.

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Der BRF veranstaltet in seinen Programmen (Hörfunk, Fernsehen, Webseiten und Social-Media-Auftritten) Gewinnspiele, Wettbewerbe und Verlosungen (im Folgenden „Aktionen“).

Der Ablauf, die Aufgabenstellung, die Fristen, die Bedingungen, die an die Teilnahme geknüpft sind, und die möglichen Gewinne werden bei der Vorstellung der jeweiligen Aktion angegeben. Im Hörfunk erfolgt dies ausschließlich durch mündliche Übermittlung. Alle im Folgenden genannten Personenbezeichnungen verstehen sich allgemeingültig für alle sexuellen Geschlechter unabhängig vom Genus der Personenbezeichnung.

Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos. Lediglich die Kommunikationskosten (Telefon, Internetzugang, Portokosten) auf Seiten des Teilnehmers gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ein Gewinn bei einer Aktion kann je nach Gestaltung der Aktion zu Kosten zu Lasten des Gewinners führen, d.h. dass die Wahrnehmung des erlangten Preises mit Leistungen/Kostenbeteiligungen seitens des Gewinners verbunden sein können. Ist der Gewinner nicht bereit, diese Kosten zu tragen, verfällt der Gewinn und es besteht kein Anspruch auf den geldwerten Teil des Gewinns.

Sachpreise sind so anzunehmen „wie sie sind“. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Auszahlung. Geldgewinne werden ausschließlich per Banküberweisung übergeben.

2. Ausschlüsse von Aktionen

Von der Teilnahme an Aktionen ausgeschlossen sind:

  • Personen, die mit den allgemeinen und/oder jeweiligen Bedingungen zur Teilnahme und/oder zum möglichen Gewinn nicht einverstanden sind.
  • Mitglieder des BRF-Verwaltungsrats, BRF-Beschäftigte (einschließlich freier Mitarbeiter des letzten Jahres) sowie deren Verwandte bis zum 2. Grad.
  • Mitarbeiter von Aktions-Partnern (Unternehmen oder Organisationen) sowie deren Verwandte bis zum 2. Grad.
  • Minderjährige unter 12 Jahren sofern nicht gesondert bei der Aktion angegeben.
  • Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren ohne Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
  • Grundsätzlich Minderjährige bei Aktionen mit einem möglichen Geldgewinn.
  • Personen, die sich auf der „Sperrliste“ befinden. (siehe dazu Punkt „Sperrliste“).

2.1 Sperrliste

Um möglichst vielen verschiedenen Personen die Chance auf einen Gewinn bei einer BRF-Aktion zu gewähren, behält sich der BRF das Recht vor, Gewinner einer Aktion zeitweise von der Teilnahme an Aktionen auszuschließen. Diese Personen führt der BRF auf einer internen „Sperrliste“. Die Dauer des Ausschlusses von BRF-Aktionen („Sperrung“) richtet sich nach der Art des zuletzt ausgeschütteten Gewinns an die betreffende Person, beträgt aber in jedem Fall mindestens vier Wochen. Darüber hinaus haben wiederkehrende und dauerhaft laufende Aktionen eigene Regeln zur Sperrung.

Unabhängig von den allgemeinen Sperrregeln gelten folgende Sperrfristen für folgende Gewinnspiele:

BRF2-Glückstreffer:

  • Nach Teilnahme an der Aktion einen Monat Sperre für den BRF2-Glückstreffer. Keine Sperrung für andere BRF-Aktionen.
  • Nach einem Gewinn von bis zu 500 Euro drei Monate Sperre beim BRF2-Glückstreffer, nach einem Gewinn zwischen 525 und bis zu 1.000 Euro sechs Monate Sperre beim BRF2-Glückstreffer und nach einem Gewinn ab 1.025 Euro zwölf Monate beim BRF2-Glückstreffer. Für jeden Gewinn beim BRF2-Glückstreffer gilt eine Sperre von vier Wochen für alle anderen BRF-Aktionen.

BRF2 Unterwegs:

  • Nach Gewinn bei der Aktion ein Jahr Sperre für BRF2 Unterwegs (für den Gewinner sowie für alle Familienmitglieder, die unter derselben Adresse wohnen) sowie vier Wochen für alle anderen BRF-Aktionen.

BRF1 Reisequiz:

  • Nach Gewinn bei der Aktion ein Jahr Sperre für das BRF1 Reisequiz (für den Gewinner sowie für alle Familienmitglieder, die unter derselben Adresse wohnen) sowie vier Wochen für alle anderen BRF-Aktionen.

Der BRF behält sich das Recht vor, unter gewissen Umständen Personen für eine festzusetzende Dauer oder auch dauerhaft von der Teilnahme an Aktionen auszuschließen. Dies betrifft Personen, die Aktionen nach Ansicht des BRF durch Betrug oder Betrugsversuch gestört oder Teilnahmebedingungen unterlaufen haben.

3. Personenbezogene Daten

Daten, die Teilnehmer im Zuge von Aktionen an den BRF übermitteln, werden gemäß der BRF-Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Siehe dazu insbesondere Punkt „Gewinnspiele und Wettbewerbe“.

Teilnehmer an Aktionen erklären sich mit ihrer Teilnahme damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns ihr Vorname und ihre Wohngemeinde öffentlich in den Programmen und im Internetauftritt des BRF genannt werden darf.

Das Gewinnspiel erfordert die Erstellung und Aufbewahrung elektronischer Daten. Obwohl die Sicherung der Spieldaten höchste Priorität genießt, haftet der BRF nicht für Datenverluste, die durch Serverprobleme, Netzwerkunterbrechungen, Defekte, Viren oder andere Schadsoftware oder Angriffe verursacht wurden, es sei denn, der BRF hat vorsätzlich oder grob fahrlässig diesen Datenverlust verschuldet.

4. Verhaltensregeln der Teilnehmer

Alle Verbindungen zu Aktionen dürfen nur in der Weise hergestellt werden, die der BRF gestattet. Unter keinen Umständen dürfen Teilnehmer andere Mittel verwenden, die nicht zur Nutzung vorgesehen sind, oder ein Programm zur Verbindung anfertigen.

Bei elektronischer Teilnahme an Aktionen dürfen Teilnehmer keine Fehler im Design oder andere Programmfehler ausnutzen, um Zugang zu sonst unzugänglichen Bereichen zu erlangen und sich dadurch einen Vorteil verschaffen.

Teilnehmer dürfen keine Programme, die beim Gewinnspiel genutzt werden, „hacken“ oder anderweitig verändern.

Teilnehmer dürfen mit keiner Software oder mit Scripten oder Macros Informationen erlangen, um daraus gegenüber anderen Spielern einen Vorteil zu erzielen.

Der BRF behält sich das Recht vor, jedem Teilnehmer, der gegen die Regeln der Aktion verstößt, die weitere Teilnahme zu versagen.

5. Erreichbarkeit

Im Falle technischer Probleme kann die Aktion gegebenenfalls nur beschränkt erreichbar sein. Der Zugang zur Aktion kann eventuell begrenzt werden, wenn gewichtige Gründe vorliegen, etwa bei Gefährdung der Sicherheit oder schwerwiegenden Störungen im Betrieb.

6. Schlussbestimmungen

Gerichtstand ist Eupen (Belgien).

Es gilt ausschließlich belgisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Regeln zu Gewinnspielen im BRF unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Regeln zu Gewinnspielen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Regeln zu Gewinnspielen als lückenhaft erweisen.